Die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL)
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellt einen weiteren Meilenstein für den Umwelt- und Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft dar. Sie wird in den kommenden Jahren das wasserwirtschaftliche Handeln in Baden-Württemberg in zentralen Fragen prägen und wird zu erheblichen Fortschritten für den Umwelt- und Naturschutz an Gewässernführen. Sie benennt konkrete Umweltziele für alle Gewässer und bindet – im Gegensatz zum bisherigen wasserwirtschaftlichen Vollzug - das Erreichen dieser Ziele an strenge Fristen.Die WRRL ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Die rechtliche Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003.
Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.
Mit ihrem hohen und zeitlich auch ehrgeizigen Anspruch stellt die WRRL eine historische Chance für die baden-württembergischen Gewässer dar.
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Vollzug für alle Landratsämter und Stadtkreis jetzt Pflicht
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Bewirtschaftungspläne für Gewässer
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Zur WRRL-Seite des Umweltministeriums mit allen Daten zu Bewirtschaftungsplänen, Bearbeitungsgebieten und Zeitplänen
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