Zweitschrift
Sie haben keine Prüfungsbestätigung mehr, die Sie zur Ausstellung/Verlängerung des Jahresfischereischeines brauchen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Haben Sie nach dem 1. Januar 1981 bei einem Landratsamt die Fischerprüfung abgelegt, wenden Sie sich zwecks Ausstellung einer Zweitschrift direkt an diese Behörde.
Ab 2009 wenden Sie sich bitte an den Landesfischereiverband Baden-Württemberg.
Haben Sie vor dem 1. Januar 1981 eine Fischerprüfung beim Verband abgelegt, so können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen, sofern wir Ihren Prüfungsnachweis in unserem Archiv haben.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr von 10 €.
Bitte benutzen Sie zur Anforderung nachstehendes Formular.








