Naturschutzarbeit in Fischereivereinen
Angelfischer wollen in einer intakten Umwelt Fische fangen, daraus leitet sich der Naturschutzgedanke in der Fischerei ab. Entsprechend verwurzelt ist des Bemühen der Fischereivereine den Lebensraum Gewässer zu erhalten und zu verbessern.
Die organisierte Fischerei in Baden-Württemberg ist darüber hinaus auch anerkannter Naturschutzverband nach § 67 Naturschutzgesetz.
Fischereivereine werden mit Fragen des Natur- und Artenschutzes konfrontiert. So gibt es zahlreiche Möglichkeiten, in und an Vereinsgewässern ökologischen Verbesserung zu erreichen. Andererseits sind auch durch einen gestiegenen Gemeingebrauch der Gewässer Fremdnutzungen zu vermeiden, die einer fischereilichen Nutzung entgegenwirken.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Verbandspräsidium den Vereinen die Einbindung eines Vereinsnaturschutzwartes in die Vereinsvorstandschaft.
Einem Vereinsnaturschutzwart können z.B. folgende Aufgaben übertragen werden:
- Mitgliederinformation über die Vorschriften zum Schutz der Natur und Landschaft an den Vereinsgewässern.
- Ansprechpartner im Verein zu nachteiligen Veränderungen an Vereinsgewässern und deren Beseitigung.
- Ansprechpartner für besondere Aufgaben, insbesondere Projekte des Artenschutzes (Wiederansiedlung von Fischarten, Lebensraumverbesserungen, ...).
Zur Fortbildung von Vereinsnaturschutzwarten bietet der Verband Fortbildungsveranstaltungen an.
Eine starke Praxisorientierung zielt dabei auf die direkte Anwendbarkeit und Umsetzung in der Vereinsarbeit ab. In den Lehrgängen werden jeweils aktuelle und bedeutende Projekte sowie Maßnahmen im Land vorgestellt und besichtigt.








