- Schutz für unsere heimischen Fischarten durch maßvolle ganzjährige Eingriffe in die Kormoranpopulation
- Kormoranvergrämung auch in Schutzgebieten, wenn artgeschützte Fische gefährdet sind und das Schutzziel nicht nachhaltig beeinträchtigt wird
- Konsequente Kormoran-Vergrämungen an Stauwehren und Fischpässen sowie in Fischschongebieten und Wiederansiedlungsbereichen
- Vereinheitlichung des Verwaltungsvorgangs durch Verlagerung der Entscheidungsebene zu den Fischereibehörden bei den Regierungspräsidien
- Europaweites Kormoran-Bestandsmanagement









