Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten.
Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.

Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten.

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