Geschichte der Fischerprüfung in Baden-Württemberg

1958

erste Prüfungsbogen mit insgesamt 60 Fragen und  ein Fragenkatalog zur Vorbereitung mit 360 Fragen; Lehrgänge und Prüfungen bestanden aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

1972

erste Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom Bundesverband VDSF für alle Landesverbände verbindlich.

1977

aktualisierte Ausbildungs-und Prüfungsordnung mit Fragenzusammenstellung, Literaturhinweise und Bestimmungen für das Casting-Sportabzeichen vom VDSF an die Landesverbände.
Kostendeckung über Gebühren für Mitglieder und Nichtmitglieder.
1981 Fischereigesetz und Fischereiverordnung zur Vereinheitlichung der Regelungen im Land treten in Kraft.
Die freiwillige Fischerprüfung wurde per Gesetz zum Sachkundenachweis, wobei die Schulung in den Bereichen: Fischkunde, Hege- und Pflege des Fischwildes, Fischkrankheiten, Pflege der Gewässer, Rechtskunde, Natur- und Tierschutz, sowie Gerätekunde im Vordergrund stand.
Die Prüfung konnte auch ohne Lehrgang absolviert werden. Die Fischereivereine nahmen jedoch nur Prüflinge mit Schulungsnachweis als Mitglieder auf.
Die Landratsämter im Land waren nun für die Staatliche Fischerprüfung zuständig.
1993 Entstand eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verbände, Vereine, Ausbilder und Fischereibehörden, die sich zur Aufgabe machte eine verbesserte Schulung und einen Fragenkatalog mit einem Leitfaden für die Ausbildung zu erstellen.
1995 gab es eine Neuauflage des Fragenkatalogs mit 831 Fragen. Außerdem wurde eine Änderung der Landesfischereiverordnung in Kraft gesetzt durch die der Besuch eines anerkannten Vorbereitungslehrgangs vor der Staatlichen Fischerprüfung zur Pflicht gemacht wurde
2008 Landwirtschaftsministerium überträgt die Staatliche Fischerprüfung durch einen beleihungsvertrag an den Landesfischereiverband
Aktuell Durch eine Überarbeitung des Fragenkataloges zur Fischerprüfung alle zwei Jahre und fortlaufende Lehrgänge für Ausbilder wird das Prüfungswissen ständig aktualisiert.

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