Besserer Schutz der Donau

Der Landtag hat am 8.12.2011 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition14/5537 betr. Wasserrechtliche Verordnung des Gemeingebrauchs auf der Donau entschieden:

Die Entscheidung ist deutlich zu Gunsten von unseren Forderungen ausgefallen, so dass wir einen Gewinn für die Natur verzeichnen können. Es wurden zwar nicht alle Vorschläge zu Mindestpegelregelungen und jahreszeitlichen Einschränkungen vom Petitionsausschuss übernommen, dieser stützte sich dabei allerdings auf einen Kompromissvorschlag der Verwaltung.
Die Petition für eine strengere Verordnung zum Bootsfahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen hat folgende Besserungen erbracht: Der empfindlichste Abschnitt (Beuron-Hausen) wird für das gewerbliche Bootsfahren gesperrt, ebenso alle Seitengewässer. Die Mindestpegel werden heraufgesetzt und die Bootskontingente für Gewerbetreibende auf 38 % dessen reduziert, was das Landratamt Sigmaringen ursprünglich geplant hatte. Dies war nur Dank eines vorliegenden Gutachtens und eines darauf aufbauenden Kompromissvorschlags des Regierungspräsidiums Tübingen möglich.

Petitionsgesuch für einen besseren Schutz von Pflanzen und Tieren insbesondere vor Überlastung durch gewerblichen Kanuverleih in und an der Donau im Bereich des Landkreises Sigmaringen

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände im Land, hat im Namen von BUND, NaturFreunde, NABU und Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg (VFG) mit Schreiben vom 14.4.2011 eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg eingereicht.

Der Petitionsausschuss wird gebeten, sich aus naturschutzfachlichen Gründen für eine strengere wasserrechtliche Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen einzusetzen, als es das Landratsamt Sigmaringen mit seinem aktuellen Verordnungsentwurf plant.

Die bisherigen beiden Verordnungen des Landratsamtes und die geplante Neuregelung missachten grundlegende naturschutzfachliche Tatsachen und Erkenntnisse und tragen damit zu massiver Schädigung des Lebensraumes Donau durch das Bootfahren bei. Nur mit einer strengeren Verordnung, die die Störungen durch den gewerblichen Bootsfahrbetrieb deutlich einschränken, kann die Natur und insbesondere die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das Natura 2000-Gebiet vor weiterer Verschlechterung bewahrt werden. So kommen dort die streng oder besonders geschützten Arten Eisvogel, Zwergtaucher, Flussuferläufer, Gänsesäger, Biber, Groppe und Bachneunauge vor, ferner Äsche, Nase und Barbe als charakteristische Arten der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

 

Kanufahren auf der Donau - So soll es bleiben!
Die privaten oder in Kanuvereinen organisierten Bootfahrer stellen mengenmäßig bislang kein Problem dar. Kritisch ist die gewerbliche Nutzung durch Verleih von Booten auch bei niedrigen Wasserständen und die massive Überlastung der sensibelsten Strecken durch bis zu 300 Boote pro Tag.
Foto picture-alliance / Bildagentur Huber

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